Bedenken Sie die Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder in Ihrem Nachlass oder ziehen Sie eine Zustiftung in Betracht. So tragen Sie maßgeblich zur finanziellen Sicherung unserer Arbeit und zur Erreichung unserer Anliegen & Ziele bei.
Durch die direkte Bezugnahme auf unsere Organisation in Erbschaften und Vermächtnissen zeigen Menschen ihr Vertrauen in unsere Arbeit und setzen nachhaltig ein Zeichen zur Unterstützung von Familien mit einem an Krebs erkrankten Kind.
Möchten Sie die Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder mit Ihrem Nachlass unterstützen, so können Sie unsere Organisation als Allein- oder Miterben einsetzen. In diesem Fall setzen wir Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus sorgsam, seriös und zuverlässig für die Unterstützung von krebskranken Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ihren Familien ein.
Unterstützen Sie unsere Stiftung durch die Anordnung eines Vermächtnisses innerhalb Ihres Testaments. Bestimmte Geldbeträge oder einzelne Vermögenswerte können so der Arbeit mit Familien von krebskranken Kindern gewidmet werden. In diesem Fall fungieren wir als Vermächtnisnehmer und den Erben obliegt die Herausgabe der Nachlassgegenstände.
Um Ihren Nachlass ganz in Ihrem Sinne zu regeln, sollten Sie ein Testament verfassen. Nur so können Sie über die gesetztliche Erbfolge hinaus einen Teil Ihres Vermögens nahestehenden Menschen oder einer gemeinnützigen Organisation wie unserer Stiftung hinterlassen.
... sollten wir darüber persönlich sprechen - selbstverständlich vertraulich und diskret. Wir informieren und beraten Sie gern über Ihre individuellen Möglichkeiten uns zu unterstützen.