Bei einer Zustiftung wird Vermögen in Form von Geld oder Sachleistungen, wie zum Beispiel Immobilien, in das Stiftungskapital einer bereits bestehenden Stiftung zugeführt. Diese Form der Unterstützung unterscheidet sich grundlegend von der herkömmlichen Spende, da das zugestiftete Kapital langfristig erhalten bleibt und nicht zeitnah ausgegeben werden muss: Es wird gewinnbringend angelegt und nur die daraus erzielten Erträge dürfen verwendet werden. Auf diese Weise erzielen Zustiftungen eine nachhaltige Wirkung und ermöglichen auf Dauer die Umsetzung satzungsgemäßer Ziele.
Außerdem sind Zustiftungen ein sehr einfacher und effektiver Weg einen wirksamen und langfristigen Beitrag zu leisten, ohne selbst eine eigene Stiftung zu gründen.
Sie können sowohl als natürliche als auch als juristische Person eine Zustiftung leisten und kommen dabei in den Genuss der vom Gesetzgeber vorgesehenen steuerlichen Vorteile.